Jusletter

Bedingt oder unbedingt für den Betrüger?

Premiere mit Geheimniskrämerei

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: fel., Bedingt oder unbedingt für den Betrüger?, in: Jusletter 16. August 2004
Im ersten Prozess vor dem neuen Bundesstrafgericht in Bellinzona verlangt der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes eine Zuchthausstrafe von drei Jahren und drei Monaten für den angeklagten Bundesangestellten, der gestanden hat, seinen Arbeitgeber mit fingierten Rechnungen um knapp zwei Millionen Franken betrogen zu haben (NZZ vom 12. 08. 04). Er soll unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs, verschiedener Urkundendelikte und Geldwäscherei verurteilt werden. Für die mitangeklagte Ehefrau verlangt der Ankläger eine bedingte Gefängnisstrafe von 30 Tagen wegen Geldwäscherei.

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