Jusletter

Teuren Fehler eingesehen

Praxisänderung bei IV-Renten der weitergehenden beruflichen Vorsorge

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, Teuren Fehler eingesehen, in: Jusletter 16. August 2004
Eine Invalidenrente aus der überobligatorischen beruflichen Vorsorge darf durch eine tiefere Altersrente ersetzt werden, wenn der Versicherte das Pensionierungsalter erreicht. Das Eidg. Versicherungsgericht (EVG) hat seine diesbezügliche Praxis geändert.

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