Besser nie als zu spät
Enger Zeitraum für Einzeladoption
Wer als alleinstehende Person ein Kleinkind adoptieren will, dem steht dafür nicht allzu viel Zeit seines Lebens zur Verfügung: Vor dem Alter von 3 Jahren erlaubt das Zivilgesetzbuch die Einzeladoption nicht (Art. 264 b Abs. 1). Und schon zehn Jahre später wird die Zeit knapp, da laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts die Altersdifferenz zum adoptierten Kind keine 45 Jahre betragen darf.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare