Grundsatzurteil der ARK betreffend Asyl und Wegweisung
Urteil der ARK vom 29. Juni 2004
Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) bestätigt in einem neuen Urteil, dass das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) im Asylverfahren am Flughafen einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung entziehen kann; dies ist im revidierten Asylgesetz nicht mehr ausdrücklich vorgesehen. Die asylsuchende Person kann in diesem Fall wie bisher bei der ARK ein Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde einreichen. Nachfolgend wird das Urteil vom 29. Juni 2004 im Volltext wiedergegeben.
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