Die Haftung des Sachverständigen gegenüber vertragsfremden Dritten
Bemerkungen zum BGE 4C.230/2003 vom 23. Dezember 2003 und zum Entscheid des Kantonsgerichtes St. Gallen vom 2. Juni 2003 (BZ.2002.33)
Im BGE 4C.230/2003 vom 23. Dezember 2003 hatte sich das Bundesgericht – soweit ersichtlich erstmals – mit der Haftung des Liegenschaftenschätzers gegenüber einem vertragsfremden Dritten zu befassen. Konkret ging es um eine vom Verkäufer einer Liegenschaft in Auftrag gegebene Schätzung, auf welche die Käufer vertrauten. Die Käufer machten gegen den Liegenschaftenschätzer eine Vertrauenshaftung geltend. Auch das entsprechende Urteil der Vorinstanz, dem Kantonsgericht St. Gallen, ist publiziert.
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