Jusletter

Den Schutz vor Folter verstärken

Der Bundesrat heisst das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UNO gut

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Menschenrechte
  • Zitiervorschlag: Jurius, Den Schutz vor Folter verstärken, in: Jusletter 14. Juni 2004
Die Schweiz unterstützt die verstärkten internationalen Bestrebungen im Kampf gegen die Folter. Der Bundesrat hat am 7. Juni 2004 das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UNO vom 18. Dezember 2002 gutgeheissen, das durch Besuche unabhängiger Aufsichtsgremien den Schutz vor Folter erhöhen will.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.