Die Stadt Zürich muss den Loorenkopf-Turm befeuern
Die Stadt Zürich muss den Aussichtsturm Loorenkopf ab dem 31. August dieses Jahres befeuern, wie dies der Präsident der unabhängigen Rekurskommission des Departements Leuenberger (Reko UVEK) im Sinne einer vorsorglichen Massnahme angeordnet hatte (NZZ 14. 4. 04). Das Bundesgericht ist auf eine dagegen gerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht eingetreten, weil der Stadt Zürich durch die Befeuerung kein nicht wieder gutzumachender Nachteil entsteht.
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