Jusletter

Schmuck im gestohlenen Koffer

Reduzierte Haftung des Reiseveranstalters

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Konsumentenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Schmuck im gestohlenen Koffer, in: Jusletter 2. Februar 2004
Wer auf einer Pauschalreise wertvollen Schmuck und teure Kleider im Koffer mitführt und dem Reiseveranstalter davon nichts sagt, muss sich eine massive Reduktion des Schadenersatzes gefallen lassen, wenn das Gepäckstück gestohlen wird. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, laut dem das Ausmass der Haftung des Reiseveranstalters in solchen Fällen wegen groben Selbstverschuldens auf den üblichen Wert eines Koffers reduziert werden kann.

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