Maxem gegen Maxem
Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse
Der u.a. für das Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Träger eines bürgerlichen Namens gegenüber einem Dritten, der denselben Namen als Aliasnamen für seine Internetpräsenz verwendet, beanspruchen kann, dass dieser den Namen nicht als Internet-Adresse benutzt.
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