Jusletter

Die Zuteilung und Verwaltung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain «.ch». Neuerungen per 01. März 2003

  • Autor/Autorin: Jann Six
  • Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
  • Zitiervorschlag: Jann Six, Die Zuteilung und Verwaltung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain «.ch». Neuerungen per 01. März 2003, in: Jusletter 24. Februar 2003
Am 01. März 2003 treten die technischen und administrativen Vorschriften (TAV) des Bundesamtes für Kommunikation über die Zuteilung und Verwaltung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain «.ch» in Kraft. Die TAV regeln nebst technischen Fragen die Rechte und Pflichten der Registerbetreiberin «Switch», die Bedingungen und Voraussetzungen für die Zuteilung, Übertragung, Löschung und den Widerruf von Domain-Namen, sowie die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang. Auf das gleiche Datum hin hat die Registerbetreiberin «Switch» ihre Geschäftsbedingungen an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Einige Neuerungen sind von beachtlichem Interesse.

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