Jusletter

Die Schweiz braucht kein eigenes Domain-Namen-Schiedsgericht

WIPO-Schiedsgericht soll Missbrauch von '.ch'-Domains beurteilen

  • Autor/Autorin: Patrick Sutter
  • Rechtsgebiete: Domain-Namen
  • Zitiervorschlag: Patrick Sutter, Die Schweiz braucht kein eigenes Domain-Namen-Schiedsgericht, in: Jusletter 11. März 2002
Um Missbräuche bei der Vergabe von Domain Namen mit dem ".ch"-Suffix zu verhindern, sieht die neue Verordnung des Bundesrates über die Adressierungselemente im Fernmeldewesen (AEFV) vor, dass die Stiftung Switch, welche die Domain ".ch" verwaltet, ein privates Schiedsverfahren realisieren soll. Dieser Artikel plädiert für eine Unterstellung der Klagen wegen missbräuchlicher Registrierung von ".ch"-Domains unter die Schiedsgerichtsbarkeit des Arbitration and Mediation Center der WIPO. Dessen schnelle, kostengünstige und qualitativ dennoch gute und gefestigte Rechtsprechung lässt den Aufbau eines eigenen schweizerischen Schiedsgerichts wenig sinnvoll erscheinen.

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