Jusletter

Weko bewilligt die Übernahme von Fust durch Coop unter Auflagen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kartellrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Weko bewilligt die Übernahme von Fust durch Coop unter Auflagen, in: Jusletter 26. November 2007
Mit Entscheid vom 21. November 2007 hat die Wettbewerbskommission Coop die Übernahme von Fust unter zwei Auflagen bewilligt. Mit Ausnahme des Bereichs Kleinhaushaltsgeräte gab es in den untersuchten Bereichen keine Anhaltspunkte für wettbewerbsrechtliche Bedenken.

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