Auch Einkauf abzugsfähig
Freiwillige berufliche Vorsorge für Selbständigerwerbende
Bei Selbständigerwerbenden sind nicht nur die vorgeschriebenen laufenden Einlagen in die Pensionskasse vom AHV-pflichtigen Einkommen abzuziehen, sondern auch die von Statuten oder Reglement ermöglichten freiwilligen Einkäufe.
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