Abgeltungen der Kantone für polizeiliche Leistungen
Der Bundesrat hat am 21. November 2007 die Verordnung über die Abgeltung ausserordentlicher Kosten kantonaler Organe bei ihrer Tätigkeit als gerichtliche Polizei des Bundes genehmigt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2008 rückwirkend auf den 1. Januar 2002 in Kraft.
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