Registerharmonisierung: Gesetz und Verordnung treten in Kraft
Der Bundesrat hat entschieden, das neue Registerharmonisierungsgesetz sowie die entsprechende Verordnung am 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Diese Bestimmungen beschreiben einerseits die Mindestinhalte der kantonalen und kommunalen Einwohnerregister sowie der Personenregister des Bundes und andererseits formale Aspekte der Informationsverwaltung. Sie definieren zudem Normen und Vorschriften für den Austausch und die Verwendung der entsprechenden Daten.
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