Gewalt gegen Fremde
Körperverletzung und Rassendiskriminierung zugleich?
Eine öffentlich verübte Gewalttat gegen einen Menschen kann laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht nur den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen, sondern unter Umständen zusätzlich als Rassendiskriminierung geahndet werden.
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