Steuererklärung: Ehepaar darf Verlustscheine als Schulden abziehen
BGer – Verlustscheine dürfen vom Schuldner in der Steuererklärung als Passiven deklariert werden, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht, dass die Gläubiger ihre Forderungen noch geltend machen. Das Bundesgericht hat einem Freiburger Ehepaar Recht gegeben. (Urteil 2C_555/2010)
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