Vollständige Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige der EU-8
Ab 1. Mai 2011 kommen die Staatsangehörigen der EU-8 erstmals in den Genuss der vollständigen Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat hat heute die Teilrevision der Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (VEP) gutgeheissen.
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