Sabena-Konkursverwaltung ist nicht beschwerdeberechtigt
BGer – Die Konkursverwaltung der untergegangenen Sabena ist nicht berechtigt, die Einstellung des zweiten Strafverfahrens gegen ehemalige Verantwortliche der SAirGroup anzufechten. Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Zürcher Justiz bestätigt. (Urteil 6B_557/2010)
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