Zürcher Obergericht muss zum dritten Mal über Arzt entscheiden
BGer – Das Zürcher Obergericht muss sich ein drittes Mal mit einem Arzt befassen, der die Rückgabe einer Pistole veranlasst hat, mit der seine Patientin später auf ihren Freund schoss. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Psychoanalytikers aufgehoben. (Urteil 6B_365/2010)
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