Teures Busen-Starren für Vorgesetzten
BGer – Der Leiter eines Fast Food-Restaurants in Suhr hatte einen allzu anzüglichen Blick auf das T-Shirt einer Angestellten geworfen. Das Bundesgericht bestätigt seine Verurteilung wegen sexueller Belästigung und die Entschädigungsleistung in der Höhe von 1'500 Franken. (Urteil 4D_88/2009) (ts)
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