Jusletter

Freizügigkeitsleistung auch für ältere Angestellte

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge
  • Zitiervorschlag: Jurius, Freizügigkeitsleistung auch für ältere Angestellte, in: Jusletter 12. Oktober 2009
Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nicht länger zum frühzeitigen Bezug der BVG-Altersrente gezwungen werden. Versicherte, die die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen Vorbezugsalter und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen, können die Auszahlung der Freizügigkeitsleistung verlangen, wenn sie weiterhin erwerbstätig sein wollen. Der Bundesrat setzt die entsprechende Gesetzesänderung auf 1. Januar 2010 in Kraft.

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