RK-N: zivilstandsunabhängiges Pflichtteilsrecht der Nachkommen
Gemäss einer Initiative soll Art. 471 ZGB betreffend die erbrechtlichen Pflichtteile dahingehend abgeändert werden, dass die Höhe der Pflichtteile der Nachkommen gegenüber ihren Eltern ungeachtet von deren Zivilstand gleich hoch ist. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) beantragt mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Initiative keine Folge zu geben.
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