Noga muss Zusatzkosten nach Gemäldepfändung selber tragen
Bundesgericht gibt Betreibungsamt Martigny Recht
BGer – Das Genfer Handelshaus Noga muss auch die Zusatzkosten von 130’000 Franken aus der erfolglosen Pfändung von Gemälden des Puschkin-Museums selber tragen. Das Bundesgericht hat dem Betreibungsamt von Martigny VS Recht gegeben.
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