Eintragung von Grundstücken eines Immobilienfonds im Grundbuch
Die Eintragung von Grundstücken eines Immobilienfonds auf den Namen der Fondsleitung im Grundbuch hat neu eine explizite gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Kollektivanlagenverordnung gutgeheissen.
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