Jusletter

Russischer Geschäftsmann darf wegen Verdachts auf Geldwäscherei auch künftig nicht ausreisen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Recht auf Leben. Persönliche Freiheit, Bundesstrafprozess
  • Zitiervorschlag: Jurius, Russischer Geschäftsmann darf wegen Verdachts auf Geldwäscherei auch künftig nicht ausreisen, in: Jusletter 11. Februar 2008
BGer – Ein im Wallis ansässiger russischer Geschäftsmann, der der Geldwäscherei beschuldigt wird, darf auch künftig nicht ausreisen. Das Bundesgericht hat die Blockierung seiner Reisepapiere bestätigt.

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