Russischer Geschäftsmann darf wegen Verdachts auf Geldwäscherei auch künftig nicht ausreisen
BGer – Ein im Wallis ansässiger russischer Geschäftsmann, der der Geldwäscherei beschuldigt wird, darf auch künftig nicht ausreisen. Das Bundesgericht hat die Blockierung seiner Reisepapiere bestätigt.
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