Jusletter

Berg- und Alpprodukte werden geschützt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Berg- und Alpprodukte werden geschützt, in: Jusletter 20. November 2006
Der Bundesrat hat am 8. November 2006 die Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse verabschiedet. Sie stellt sicher, dass ein Produkt mit der Bezeichnung «Berg» tatsächlich aus einer Bergregion stammt.

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