Berichterstattung der «NZZ am Sonntag» über den Fall «Voser / Turina»
Vollständige Anhörung zu zentralen Vorwürfen unabdingbar
Journalistinnen und Journalisten dürfen einen Verzicht auf die Anhörung zu detaillierten schweren Vorwürfen nicht leichthin annehmen. Je direkter die zur Publikation vorgesehenen Vorwürfe jemanden persönlich angreifen, desto nachdrücklicher muss der Journalist sich um eine Äusserung des Betroffenen bemühen und ihn ausdrücklich mit den konkreten, zentralen Vorwürfen konfrontieren.
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