Beteiligung von Senioren an Spitex-Kosten ist rechtens
BGer – Der Kanton Bern darf von über 65-jährigen Personen eine einkommensabhängige Beteiligung an den Kosten für Spitex-Leistungen verlangen. Laut Bundesgericht stellt die seit dem vergangenen April geltende Regelung keine Altersdiskriminierung dar. (BGE 8C_44/2012)
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