UVEK muss Bewilligungsentzug für AKW Mühleberg prüfen
BVGer – Das UVEK muss das Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg inhaltlich prüfen, welches Anwohner des Berner Kraftwerks nach der Fukushima-Katastrophe 2011 gestellt haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat den AKW-Gegnern erneut Recht gegeben. (Urteil A-6030/2011)
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