Moneyhouse.ch darf Personensuche wieder anbieten
BVGer – Moneyhouse.ch darf seinen Dienst «Personensuche» laut Bundesverwaltungsgericht wieder in Betrieb nehmen. Will jemand seine Daten löschen lassen, muss das Portal aber gleichentags reagieren. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) will die Einhaltung der Auflage überwachen und droht mit dem Bundesgericht. (Zwischenverfügung im Verfahren A-3831/2012)
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