Ausländer dürfen nach Tod des Ehepartners bleiben
BGer – Ausländische Ehegatten dürfen nach dem Tod ihres Schweizer Partners in der Regel auch bei kurzer Ehe in der Schweiz bleiben. Soweit keine Anzeichen auf Missbrauch bestehen, liegt laut Bundesgericht ein Härtefall vor, der zum weiteren Aufenthalt berechtigt. (BGE 2C_993/2011)
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