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Juristische Informationen für Exporteure 2004 – USA, Polen,
Russland, Japan und Spanien
In Zusammenarbeit mit Osec Business Network Switzerland suchen wir Autorinnen
und Autoren zur kurzen und prägnanten Aufarbeitung aussenwirtschaftlich
und juristisch relevanter Themen für Schweizer und Liechtensteiner Exporteure.
Die Informationen werden mit Angabe des Autors auf der Internet-Plattform der
Osec (http://www.osec.ch) publiziert.
Sie erlauben eine Profilierung durch anwendungsorientierte Fachkompetenz.
Es werden Autoren für folgende Länder und Themen gesucht:
1. USA
- Patente und Marken in den USA (Was gilt es zu beachten? Wie erfolgt die
Eintragung einer Marke?)
- Gründung einer Zweigniederlassung/Tochtergesellschaft in den USA (Wie
muss ich vorgehen? / "Do's & Don'ts")
- Ratgeber für die Verhandlung von Verträgen (representation agreements)
mit US-Vertriebspartnern/Repräsentanten
2. Polen
- Polnisches Arbeitsrecht im Überblick
- Steuerliche Aspekte gewerblicher Investitionen in Polen
- Gründung einer Zweigniederlassung in Polen
3. Russland
- Russisches Arbeitsrecht im Überblick
- Steuerliche Aspekte gewerblicher Investitionen in Russland
- Gründung einer Zweigniederlassung in Russland
4. Japan
- Japanisches Arbeitsrecht im Überblick
- Steuerliche Aspekte gewerblicher Investitionen in Japan
5. Spanien
- Spanisches Arbeitsrecht im Überblick
- Steuerliche Aspekte gewerblicher Investitionen in Spanien
- Gründung einer Zweigniederlassung in Spanien
Umfang, Form und Recht an den Beiträgen
Der einzelne, in deutscher Sprache verfasste Beitrag umfasst im Idealfall
3-6 Seiten, verfügt über einen einleitenden Abstract (kurze Information,
worum es im Beitrag geht und inwiefern der Inhalt für den Exporteur von
Relevanz ist) und weist einen hohen Praxisbezug (Tipps, Ratschläge, weiterverweisende
Links) auf. Auf Fussnoten wird soweit möglich zugunsten der besseren Verständlichkeit
verzichtet.
Die Autorenrechte verbleiben beim Autoren. Jedoch erfolgt keine anderweitige
kommerzielle Nutzung der aus diesem Auftrag erstellten Texte ohne vorherige
schriftliche Einwilligung der Osec. Unter kommerzieller Nutzung wird "Zur
Verfügung stellen von Inhalten gegen Entgelt“ verstanden.
Interessiert?
Sie sind ein ausgewiesener Kenner einer der angesprochenen ausländischen
Rechtsordnungen und Rechtsgebiete? Sie sind bereit, Exporteuren Ihr Know-how
der Hauptzielgruppe KMU in praxisbezogenen Beiträgen näher zu bringen?
Sie möchten vom grossen Netzwerk und der Bekanntheit der Plattform osec.ch
profitieren (rd. 70´000 Besucher / Monat)?
Gerne informiere ich Sie persönlich über Qualität, Umfang und
Autorenentschädigung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme
Mathias Kummer, Geschäftsführer Weblaw (mathias.kummer@weblaw.ch
031/380 57 77).
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