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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) „Content Weblaw“
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Präambel

Weblaw bietet Kunden Zugriff auf juristische Dienste und Inhalte sowie auf Wirtschaftsdaten („Content Weblaw“) gegen ein Entgelt im Abonnement an. Der „Allgemeine Teil“ dieser AGB (Ziffer 1 - 10) sowie die „Schlussbestimmungen“ enthalten Bestimmungen, die grundsätzlich für Abonnements gelten.

Besonderheiten zu den einzelnen Abonnements (Jusletter, Richterzeitung, Push-Service Entscheide etc.) sind im „besonderen Teil“ geregelt. Im Falle von Widersprüchen gehen die Bestimmungen im „besonderen Teil“ den Bestimmungen im „allgemeinen Teil und den Schlussbestimmungen“ vor.

Allgemeiner Teil

1. Vertragsgegenstand

Diese Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Abonnements von juristischen Diensten und Inhalten (Content Weblaw). Mit der Anmeldung als Abonnent akzeptiert der Nutzer die AGB. Sie bilden integralen Vertragsbestandteil.

Für Universitäten und deren Angehörige, die über eine „Campus-Lizenz“ von Weblaw verfügen, gelten die Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Campus-Lizenzierung.

2. Vertragsabschluss

Der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements berechtigt zum passwort-geschützten und/oder IP-gesteuerten Zugriff auf die ausge-wählten Inhalte und Dienste während einer bestimmten Dauer. Die Absendung der Online-Anmeldung stellt eine Offerte zum Vertrags-abschluss gegenüber Weblaw dar. Nutzer-Accounts werden innerhalb eines Arbeitstages nach der Bestellung und nach Überprüfung der übermittelten Personendaten freigeschaltet. Der Nutzer wird per E-Mail über den Vertragsabschluss orientiert. Danach kann er als Abonnent mit dem eigenen Passwort und/oder – falls vorgesehen – über eine fixe IP auf die Inhalte zugreifen.

3. Vertragsdauer und Kündigung

Das Abonnement beginnt am Tag der Registrierung des Accounts zu laufen und gilt ohne anders lautende Regelung für die Dauer eines Jahres. Der Abonnent bzw. Gruppenadministrator (vgl. Ziffer 4 und 5) erhält vor Ablauf der Vertragsdauer eine Rechnung für die Erneuerung des Abonnements zu den gleichen oder zu angepassten Konditionen. Preiserhöhungen werden frühzeitig online angezeigt. Das Vertrags-verhältnis verlängert sich automatisch um dieselbe Dauer, falls es nicht einen Monat vor dessen Ablauf gekündigt wird.

4. Gruppenabonnement und Änderung des Vertragstypus

Die Inhalte und Dienste können im Gruppenabonnement bezogen werden. Solche Abonnemente werden nur bestehenden Organisationseinheiten gewährt, z.B. Kanzleien, Rechtsdiensten, Gerichten, Verwaltungs-einheiten, juristischen Personen etc.

Will der Kunde das Abonnement innerhalb des laufenden Vertragsjahres erhöhen, so nimmt Weblaw auf Antrag des Gruppenadministrators (vgl. Ziffer 5) eine Anpassung vor. Das neue Abonnement gilt bis zum Ende der ursprünglichen Jahresfrist. Bereits bezahlte Gebühren aus dem alten Abonnement und nicht konsumierte Zeit aus dem neuen werden nach verbleibenden Monaten angerechnet (Gutschrift). Bei vorzeitiger Auflösung eines Vertrages bzw. beim Lösen eines kleineren Abonnements verbunden mit der Auflösung des bisherigen Abonnements wird kein Geld für das aufgelöste Abonnement rückerstattet.

5. Mitgliederverwaltung

Bei Gruppenabonnementen bestimmt der Administrator der Gruppe, wer die E-Mail zugestellt erhält und mittels Passwort auf die Dienste und Inhalte zugreifen kann. Er kann im Verlaufe des Vertragsjahres Mitglieder ersetzen und bis zur grösstmöglichen Zahl innerhalb des Vertragstypus hinzufügen. Für die Handlungen des Gruppenadministrators und Eingabe-fehler (fehlerhafte E-Mailadresse etc.) durch den Abonnenten übernimmt Weblaw keine Verantwortung.

6. Passwörter

Der Abonnent ist für die Geheimhaltung der Passwörter und Kontoinformationen verantwortlich. Die Zustellung des Initialpasswortes an den Abonnenten erfolgt per E-Mail. Vertraulichkeit kann bei elektro-nischer Post nicht gewährleistet werden. Deshalb wird empfohlen, das zugestellte Passwort zu ändern. Es ist dabei ein geeignetes Passwort zu bestimmen (keine gebräuchlichen Wörter oder Zahlen).

Es ist dem Abonnenten untersagt, sein Passwort Dritten bekannt zu geben und damit den unbefugten Zugriff durch Nichtabonnenten zu ermöglichen. Versuchen zwei Parteien gleichzeitig mit dem gleichen Passwort auf die Inhalte zuzugreifen, so wird das Passwort gesperrt.

7. Gebühren

Die Abonnementsgebühren werden nach der Freischaltung des Nutzer-Accounts in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bleibt die Bezahlung aus, wird der Kunde ein erstes Mal gemahnt. Lässt der Kunde die neue Zahlungsfrist ungenutzt verstreichen, wird der Zugriff auf die Inhalte gesperrt, bis die Gebühr beglichen ist. Gleichzeitig erfolgt eine zweite Mahnung. Die Mahngebühren betragen ab der zweiten Mahnung CHF 20.- exkl. MwSt.

8. Inhalte und Dienste

Das Abonnement ermöglicht den Zugang zu vielfältigen und qualitativ hoch stehenden Inhalten und Dienste. Die Inhalte müssen sich nicht mit den Ansichten von Weblaw decken. Die Beiträge liegen vollumfänglich in der Verantwortung der Verfasser. Weblaw prüft diese sorgfältig, übernimmt jedoch keine Gewährleistung hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Beiträge.

Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

9. Urheberrechte

Die Inhalte und Applikationen zur Aufbereitung und zum Zugriff auf die Inhalte sind geistiges Eigentum von Weblaw und urheberrechtlich geschützt. Die vollständige oder teilweise Vervielfältigung, die elektronische oder mit anderen Mitteln erfolgte Verbreitung, die Modifikation, die Verknüpfung oder die Benutzung für kommerzielle oder öffentliche Zwecke (insbesondere Einbau in eine Website oder ins Intranet) bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Weblaw. Davon ausgenommen ist das Ausdrucken oder Herunterladen von Beiträgen zum persönlichen Gebrauch sowie nichtkommerziellen Gebrauch mit vollständiger Quellenangabe. Die Inhalte dürfen nicht abgeändert werden.

Ohne die Zustimmung von Weblaw stellt die Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Inhalten oder das Kopieren von Applikationen eine Verletzung des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) dar.

10. Haftung

Im Falle von Ansprüchen unabhängig von ihrem Rechtsgrund haftet Weblaw nur für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und die in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Für den Schaden, den eine befugte Hilfsperson in Ausübung ihrer Verrichtungen verursacht, haftet Weblaw nicht. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Weblaw übernimmt keine Verantwortung für Fehler, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich, namentlich bei Betreibern von Tele-kommunikations-diensten, dem Hosting Provider, den Content-Lieferanten usw. liegen.

Weblaw kann insbesondere nicht garantieren, dass die Inhalte jederzeit abrufbar sind und dass E-Mails immer beim Empfänger eingehen.

Für Inhalte oder die korrekte Funktionsweise fremder Sites, die über einen Hyperlink erreichbar sind, wird keine Haftung übernommen.

Besonderer Teil

11. Weblaw Edition (exkl. Zeitschriften)

Die Werkreihe Edition Weblaw steht für gedruckte und digitale Publikationen. Der Erwerb von gedruckten Werken untersteht dem Kaufrecht. Die im Abonnement beziehbaren elektronischen Zeitschriften von Weblaw Edition (Jusletter, Richterzeitung usw.) werden im Folgenden besonders geregelt (Ziffer 12 ff.).

11.1 Zugriff auf die jeweilige Publikation

Der Zugriff auf die Volltexte der einzelnen Publikationen (Dissertationen, Habilitationen, Lehrbücher, Festschriften, Monographien, Tagungsbände ab 2006 usw.) ist kostenpflichtig. Dazu benötigt jeder Leser ein eigenes, persönliches Passwort, das ihm nach der Bestellung per E-Mail zugestellt wird. Der Account des Bestellers wird innerhalb eines Arbeitstages nach der Bestellung freigeschaltet. Der Besteller hat danach zeitlich unbeschränkt Zugriff auf alle Volltexte der Inhalte der gew ählten Publikation.

12. Jusletter

Jusletter ist eine juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Die Zeitschrift erscheint seit dem 8. Mai 2000 wöchentlich. Herausgeber sind Sarah Montani & Franz Kummer, Weblaw. Wissenschaftlicher Herausgeber ist Prof. Dr. Wolfgang Wiegand. Jusletter wird von spezialisierten Redaktionen, Ressorts und mehr als 650 Autoren getragen.

12.1 Kostenpflichtige und kostenlose Abonnements

Der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements berechtigt zum passwort-geschützten oder IP-gesteuerten Zugriff auf alle Volltexte der Jusletter-Beiträge und auf das Jusletter-Archiv während eines Jahres.

Der Abschluss eines kostenlosen Abonnements berechtigt zum Empfang der Jusletter E-Mail. Die E-Mail wird wöchentlich am Montag Nachmittag versendet. Der Zugriff auf die Volltexte der aktuellen und archivierten Beiträge ist ohne kostenpflichtiges Abonnement nicht möglich. Das kostenlose E-Mail-Abonnement ist zeitlich nicht beschränkt und kann beiderseits jederzeit gekündigt werden.

12.2 Erscheinungsdatum

Jusletter erscheint jeweils am Montag. Namentlich an Feiertagen, über Weihnachten/Neujahr erscheint kein Jusletter. Im Kalenderjahr werden zwischen 45 und 50 Ausgaben publiziert.

13. Richterzeitung

Die Richterzeitung ist das offizielle Publikationsorgan der schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR) und berichtet über Belange der Judikative, inklusive der Strafuntersuchungsbehörden, in der Schweiz bzw. aus schweizerischem Fokus.

13.1 Kostenpflichtige und kostenlose Abonnements

Der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements berechtigt zum passwortgeschützten oder IP-gesteuerten Zugriff auf alle Volltexte der Beiträge und auf das Archiv der Richterzeitung während eines Jahres.

Der Abschluss eines kostenlosen Abonnements berechtigt zum Empfang der E-Mail. Die E-Mail wird 4 Mal pro Jahr versendet. Der Zugriff auf die Volltexte der aktuellen und archivierten Beiträge ohne kostenpflichtiges Abonnement ist nicht möglich. Das kostenlose E-Mail-Abonnement ist zeitlich nicht beschränkt und kann beiderseits jederzeit gekündigt werden.

13.2 Erscheinungsrhythmus

Die Richterzeitung erscheint 4 Mal pro Jahr.

14. Push-Service Entscheide

Der Push-Service ermöglicht einerseits die Überwachung von neusten Entscheiden des Schweizerischen Bundesgerichts, andererseits bietet er eine fortgeschrittene Suche in den veröffentlichten Entscheidungen seit Bestehens des Bundesgerichtes.

14.1 Kostenpflichtiges Abonnement

Der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements berechtigt zum passwort-geschützten Zugriff auf den Service, die Profile sowie zur Zustellung der Monitoring-E-Mails während einer ausgewählten Vertragsdauer (1/2 Jahr oder 1 Jahr). Des Weitern gilt Ziffer 3 dieser AGB.

14.2 Inhalte und Funktionalitäten

Die Entscheide werden direkt vom Bundesgericht bezogen. Vom Bundesgericht nicht veröffentlichte Entscheide werden nicht erfasst. Die Entscheide werden in HTML umgewandelt und im Cache aufbereitet (automatische Verlinkung der erkannten Referenzen mit den im Web vorhandenen Originalquellen). Die aufbereitete Version wird durch weitere Informationen bereichert (Erstellung von Übersichten, Zugang via Stichwort-, Gesetzes- und BGE-Register). Diese Informationen werden automatisiert generiert.

Weblaw kann nicht garantieren, dass die Inhalte und die Funktionalitäten jederzeit abrufbar und lückenlos sind und dass der Abonnent jede E-Mail-Anzeige empfängt.

14.3 Änderungen

Weblaw behält sich das Recht vor, im Rahmen des Innovationsprozesses Abläufe und Verhalten des Service zu optimieren, neue Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen etc.

14.4 Kündigung und Rücktrittsrecht

Die schriftliche Kündigung kann nur durch diejenige Person erfolgen, die Administrator eines Gruppenabonnements oder Einzelabonnent ist. Andere Mitglieder von Gruppenabos können keine Kündigung vornehmen.

Neuabonnenten können innerhalb von 20 Kalendertagen (Poststempel) seit Freischaltung ihres Accounts vom Abonnement schriftlich zurücktreten.

14.5 Folgen der Kündigung bzw. des Rücktrittes

Die Profile werden ohne weitere Anzeige gelöscht.

Schlussbestimmungen

15. Datenschutz

Personendaten werden vertraulich behandelt und angemessen vor Zugriffen durch Unbefugte gesichert. Mit der Eingabe der Personendaten in ein Kontaktformular oder durch die Zusendung von E-Mails stimmt der Abonnent der zweckgebundenen Bearbeitung seiner Personendaten zu. Weblaw hält sich dabei an die Bestimmungen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Der Abonnent ist sich bewusst, dass bei der unverschlüsselten Übermittlung per E-Mail und http die Daten über besondere Vorrichtungen von Dritten mitgelesen oder sogar ver ändert werden könnten.

Abonnenten werden in regelmässigen Abständen über interessante Produkte und Dienstleistungen informiert. Personendaten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben.

Die durch den Zugriff auf unser Portal anfallenden Daten werden in Zusammenarbeit mit der WEMF AG für Werbemedienforschung statistisch ausgewertet. Die WEMF setzt auf unserer Plattform Tags ein, die Zugriffe und IP-Adressen der zugreifenden Rechner registrieren. Diese Daten werden nur zu statistischen Zwecken ausgewertet. Es findet keine Verknüpfung mit Kundendaten statt. Die WEMF erhält keine Kundendaten und kann auch keine Verknüpfung mit Kundendaten machen.

16. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Weblaw kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Abonnenten per E-Mail oder auf andere geeignete Weise (Online) bekannt gegeben. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist unter http://www.weblaw.ch/agb einseh- und ausdruckbar

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsschluss ergebenden Streitigkeiten ist Bern. Vorbehalten bleiben abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.

Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles schweizerisches Recht anwendbar

22.7.2008, 2. Version der AGB „Weblaw Content“ (ersetzt alle bisherigen Versionen der AGB von Jusletter, Richterzeitung usw.)

 
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