Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) „Content Weblaw“
Präambel
Weblaw bietet Kunden Zugriff auf juristische Dienste und Inhalte sowie
auf Wirtschaftsdaten („Content Weblaw“) gegen ein Entgelt im
Abonnement an. Der „Allgemeine Teil“ dieser AGB (Ziffer 1 - 10)
sowie die „Schlussbestimmungen“ enthalten Bestimmungen, die grundsätzlich
für Abonnements gelten.
Besonderheiten zu den einzelnen Abonnements
(Jusletter, Richterzeitung, Push-Service Entscheide etc.) sind im „besonderen
Teil“ geregelt. Im Falle von Widersprüchen gehen die Bestimmungen
im „besonderen Teil“ den Bestimmungen im „allgemeinen Teil
und den Schlussbestimmungen“ vor.
Allgemeiner Teil
1. Vertragsgegenstand
Diese Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von
Abonnements von juristischen Diensten und Inhalten (Content Weblaw). Mit der
Anmeldung als Abonnent akzeptiert der Nutzer die AGB. Sie bilden integralen
Vertragsbestandteil.
Für Universitäten und deren Angehörige, die über eine „Campus-Lizenz“ von
Weblaw verfügen, gelten die Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Campus-Lizenzierung.
2. Vertragsabschluss
Der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements berechtigt zum passwort-geschützten
und/oder IP-gesteuerten Zugriff auf die ausge-wählten Inhalte und Dienste
während einer bestimmten Dauer. Die Absendung der Online-Anmeldung stellt
eine Offerte zum Vertrags-abschluss gegenüber Weblaw dar. Nutzer-Accounts
werden innerhalb eines Arbeitstages nach der Bestellung und nach Überprüfung
der übermittelten Personendaten freigeschaltet. Der Nutzer wird per E-Mail über
den Vertragsabschluss orientiert. Danach kann er als Abonnent mit dem eigenen
Passwort und/oder – falls vorgesehen – über eine fixe IP auf
die Inhalte zugreifen.
3. Vertragsdauer und Kündigung
Das Abonnement beginnt am Tag der Registrierung des Accounts zu laufen
und gilt ohne anders lautende Regelung für die Dauer eines Jahres. Der
Abonnent bzw. Gruppenadministrator (vgl. Ziffer 4 und 5) erhält vor
Ablauf der Vertragsdauer eine Rechnung für die Erneuerung des Abonnements
zu den gleichen oder zu angepassten Konditionen. Preiserhöhungen werden
frühzeitig online angezeigt. Das Vertrags-verhältnis verlängert
sich automatisch um dieselbe Dauer, falls es nicht einen Monat vor
dessen Ablauf gekündigt wird.
4. Gruppenabonnement und Änderung des Vertragstypus
Die Inhalte und Dienste können im Gruppenabonnement bezogen werden.
Solche Abonnemente werden nur bestehenden Organisationseinheiten gewährt,
z.B. Kanzleien, Rechtsdiensten, Gerichten, Verwaltungs-einheiten, juristischen
Personen etc.
Will der Kunde das Abonnement innerhalb des laufenden Vertragsjahres
erhöhen, so nimmt Weblaw auf Antrag des Gruppenadministrators (vgl. Ziffer
5) eine Anpassung vor. Das neue Abonnement gilt bis zum Ende der ursprünglichen
Jahresfrist. Bereits bezahlte Gebühren aus dem alten Abonnement und nicht
konsumierte Zeit aus dem neuen werden nach verbleibenden Monaten angerechnet
(Gutschrift). Bei vorzeitiger Auflösung eines Vertrages bzw. beim Lösen
eines kleineren Abonnements verbunden mit der Auflösung des bisherigen
Abonnements wird kein Geld für das aufgelöste Abonnement rückerstattet.
5. Mitgliederverwaltung
Bei Gruppenabonnementen bestimmt der Administrator der Gruppe, wer die
E-Mail zugestellt erhält und mittels Passwort auf die Dienste und Inhalte
zugreifen kann. Er kann im Verlaufe des Vertragsjahres Mitglieder ersetzen
und bis zur grösstmöglichen Zahl innerhalb des Vertragstypus hinzufügen.
Für die Handlungen des Gruppenadministrators und Eingabe-fehler (fehlerhafte
E-Mailadresse etc.) durch den Abonnenten übernimmt Weblaw keine Verantwortung.
6. Passwörter
Der Abonnent ist für die Geheimhaltung der Passwörter und Kontoinformationen
verantwortlich. Die Zustellung des Initialpasswortes an den Abonnenten erfolgt
per E-Mail. Vertraulichkeit kann bei elektro-nischer Post nicht gewährleistet
werden. Deshalb wird empfohlen, das zugestellte Passwort zu ändern. Es
ist dabei ein geeignetes Passwort zu bestimmen (keine gebräuchlichen Wörter
oder Zahlen).
Es ist dem Abonnenten untersagt, sein Passwort Dritten bekannt zu geben
und damit den unbefugten Zugriff durch Nichtabonnenten zu ermöglichen.
Versuchen zwei Parteien gleichzeitig mit dem gleichen Passwort auf die Inhalte
zuzugreifen, so wird das Passwort gesperrt.
7. Gebühren
Die Abonnementsgebühren werden nach der Freischaltung des Nutzer-Accounts
in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen
Zahlungsfrist zu begleichen. Bleibt die Bezahlung aus, wird der Kunde ein erstes
Mal gemahnt. Lässt der Kunde die neue Zahlungsfrist ungenutzt verstreichen,
wird der Zugriff auf die Inhalte gesperrt, bis die Gebühr beglichen ist.
Gleichzeitig erfolgt eine zweite Mahnung. Die Mahngebühren betragen ab
der zweiten Mahnung CHF 20.- exkl. MwSt.
8. Inhalte und Dienste
Das Abonnement ermöglicht den Zugang zu vielfältigen und qualitativ
hoch stehenden Inhalten und Dienste. Die Inhalte müssen sich nicht mit
den Ansichten von Weblaw decken. Die Beiträge liegen vollumfänglich
in der Verantwortung der Verfasser. Weblaw prüft diese sorgfältig, übernimmt
jedoch keine Gewährleistung hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit
dieser Beiträge.
Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
9. Urheberrechte
Die Inhalte und Applikationen zur Aufbereitung und zum Zugriff auf die
Inhalte sind geistiges Eigentum von Weblaw und urheberrechtlich geschützt.
Die vollständige oder teilweise Vervielfältigung, die elektronische
oder mit anderen Mitteln erfolgte Verbreitung, die Modifikation, die Verknüpfung
oder die Benutzung für kommerzielle oder öffentliche Zwecke (insbesondere
Einbau in eine Website oder ins Intranet) bedürfen der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung von Weblaw. Davon ausgenommen ist das Ausdrucken oder Herunterladen
von Beiträgen zum persönlichen Gebrauch sowie nichtkommerziellen Gebrauch
mit vollständiger Quellenangabe. Die Inhalte dürfen nicht abgeändert
werden.
Ohne die Zustimmung von Weblaw stellt die Vervielfältigung und/oder Verbreitung
von Inhalten oder das Kopieren von Applikationen eine Verletzung des schweizerischen
Urheberrechtsgesetzes (URG) dar.
10. Haftung
Im Falle von Ansprüchen unabhängig von ihrem Rechtsgrund haftet Weblaw
nur für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich
verursacht hat und die in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Für den
Schaden, den eine befugte Hilfsperson in Ausübung ihrer Verrichtungen
verursacht, haftet Weblaw nicht. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden
ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Weblaw übernimmt keine Verantwortung für Fehler, die nicht in
ihrem Verantwortungsbereich, namentlich bei Betreibern von Tele-kommunikations-diensten,
dem Hosting Provider, den Content-Lieferanten usw. liegen.
Weblaw kann insbesondere nicht garantieren, dass die Inhalte jederzeit
abrufbar sind und dass E-Mails immer beim Empfänger eingehen.
Für Inhalte oder die korrekte Funktionsweise fremder Sites, die über
einen Hyperlink erreichbar sind, wird keine Haftung übernommen.
Besonderer Teil
11. Weblaw Edition (exkl. Zeitschriften)
Die Werkreihe Edition Weblaw steht für gedruckte und digitale Publikationen.
Der Erwerb von gedruckten Werken untersteht dem Kaufrecht. Die im Abonnement
beziehbaren elektronischen Zeitschriften von Weblaw Edition (Jusletter, Richterzeitung
usw.) werden im Folgenden besonders geregelt (Ziffer 12 ff.).
11.1 Zugriff auf die jeweilige Publikation
Der Zugriff auf die Volltexte der einzelnen Publikationen (Dissertationen,
Habilitationen, Lehrbücher, Festschriften, Monographien, Tagungsbände
ab 2006 usw.) ist kostenpflichtig. Dazu benötigt jeder Leser ein eigenes,
persönliches Passwort, das ihm nach der Bestellung per E-Mail zugestellt
wird. Der Account des Bestellers wird innerhalb eines Arbeitstages nach der
Bestellung freigeschaltet. Der Besteller hat danach zeitlich unbeschränkt
Zugriff auf alle Volltexte der Inhalte der gew ählten Publikation.
12. Jusletter
Jusletter ist eine juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Die
Zeitschrift erscheint seit dem 8. Mai 2000 wöchentlich. Herausgeber
sind Sarah Montani & Franz Kummer, Weblaw. Wissenschaftlicher Herausgeber
ist Prof. Dr. Wolfgang Wiegand. Jusletter wird von spezialisierten Redaktionen,
Ressorts und mehr als 650 Autoren getragen.
12.1 Kostenpflichtige und kostenlose Abonnements
Der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements berechtigt zum passwort-geschützten
oder IP-gesteuerten Zugriff auf alle Volltexte der Jusletter-Beiträge
und auf das Jusletter-Archiv während eines Jahres.
Der Abschluss eines kostenlosen Abonnements berechtigt zum Empfang der
Jusletter E-Mail. Die E-Mail wird wöchentlich am Montag Nachmittag versendet.
Der Zugriff auf die Volltexte der aktuellen und archivierten Beiträge
ist ohne kostenpflichtiges Abonnement nicht möglich. Das kostenlose
E-Mail-Abonnement ist zeitlich nicht beschränkt und kann beiderseits
jederzeit gekündigt werden.
12.2 Erscheinungsdatum
Jusletter erscheint jeweils am Montag. Namentlich an Feiertagen, über
Weihnachten/Neujahr erscheint kein Jusletter. Im Kalenderjahr werden zwischen
45 und 50 Ausgaben publiziert.
13. Richterzeitung
Die Richterzeitung ist das offizielle Publikationsorgan der schweizerischen
Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR) und berichtet über Belange
der Judikative, inklusive der Strafuntersuchungsbehörden, in der Schweiz
bzw. aus schweizerischem Fokus.
13.1 Kostenpflichtige und kostenlose Abonnements
Der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements berechtigt zum passwortgeschützten
oder IP-gesteuerten Zugriff auf alle Volltexte der Beiträge und auf das
Archiv der Richterzeitung während eines Jahres.
Der Abschluss eines kostenlosen Abonnements berechtigt zum Empfang der
E-Mail. Die E-Mail wird 4 Mal pro Jahr versendet. Der Zugriff auf die Volltexte
der aktuellen und archivierten Beiträge ohne kostenpflichtiges Abonnement
ist nicht möglich. Das kostenlose E-Mail-Abonnement ist zeitlich nicht
beschränkt und kann beiderseits jederzeit gekündigt werden.
13.2 Erscheinungsrhythmus
Die Richterzeitung erscheint 4 Mal pro Jahr.
14. Push-Service Entscheide
Der Push-Service ermöglicht einerseits die Überwachung von neusten
Entscheiden des Schweizerischen Bundesgerichts, andererseits bietet er eine
fortgeschrittene Suche in den veröffentlichten Entscheidungen seit Bestehens
des Bundesgerichtes.
14.1 Kostenpflichtiges Abonnement
Der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements berechtigt zum passwort-geschützten
Zugriff auf den Service, die Profile sowie zur Zustellung der Monitoring-E-Mails
während einer ausgewählten Vertragsdauer (1/2 Jahr oder 1 Jahr).
Des Weitern gilt Ziffer 3 dieser AGB.
14.2 Inhalte und Funktionalitäten
Die Entscheide werden direkt vom Bundesgericht bezogen. Vom Bundesgericht
nicht veröffentlichte Entscheide werden nicht erfasst. Die Entscheide
werden in HTML umgewandelt und im Cache aufbereitet (automatische Verlinkung
der erkannten Referenzen mit den im Web vorhandenen Originalquellen). Die
aufbereitete Version wird durch weitere Informationen bereichert (Erstellung
von Übersichten, Zugang via Stichwort-, Gesetzes- und BGE-Register).
Diese Informationen werden automatisiert generiert.
Weblaw kann nicht garantieren, dass die Inhalte und die Funktionalitäten
jederzeit abrufbar und lückenlos sind und dass der Abonnent jede E-Mail-Anzeige
empfängt.
14.3 Änderungen
Weblaw behält sich das Recht vor, im Rahmen des Innovationsprozesses Abläufe
und Verhalten des Service zu optimieren, neue Funktionalitäten zur Verfügung
zu stellen etc.
14.4 Kündigung und Rücktrittsrecht
Die schriftliche Kündigung kann nur durch diejenige Person erfolgen, die
Administrator eines Gruppenabonnements oder Einzelabonnent ist. Andere Mitglieder
von Gruppenabos können keine Kündigung vornehmen.
Neuabonnenten können innerhalb von 20 Kalendertagen (Poststempel) seit
Freischaltung ihres Accounts vom Abonnement schriftlich zurücktreten.
14.5 Folgen der Kündigung bzw. des Rücktrittes
Die Profile werden ohne weitere Anzeige gelöscht.
Schlussbestimmungen
15. Datenschutz
Personendaten werden vertraulich behandelt und angemessen vor Zugriffen
durch Unbefugte gesichert. Mit der Eingabe der Personendaten in ein
Kontaktformular oder durch die Zusendung von E-Mails stimmt der Abonnent
der zweckgebundenen
Bearbeitung seiner Personendaten zu. Weblaw hält sich dabei an die Bestimmungen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Der Abonnent ist sich bewusst, dass bei der unverschlüsselten Übermittlung per E-Mail und http die Daten über besondere Vorrichtungen von Dritten mitgelesen oder sogar ver ändert werden könnten.
Abonnenten werden in regelmässigen Abständen über interessante
Produkte und Dienstleistungen informiert. Personendaten werden jedoch nicht
an Dritte weitergegeben.
Die durch den Zugriff auf unser Portal anfallenden Daten werden in Zusammenarbeit
mit der WEMF AG für Werbemedienforschung statistisch ausgewertet.
Die WEMF setzt auf unserer Plattform Tags ein, die Zugriffe und IP-Adressen
der zugreifenden Rechner registrieren. Diese Daten werden nur zu statistischen
Zwecken ausgewertet. Es findet keine Verknüpfung mit Kundendaten statt.
Die WEMF erhält keine Kundendaten und kann auch keine Verknüpfung
mit Kundendaten machen.
16. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Weblaw kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern.
Die Änderungen werden dem Abonnenten per E-Mail oder auf andere geeignete
Weise (Online) bekannt gegeben. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist
unter http://www.weblaw.ch/agb einseh- und ausdruckbar
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang
mit dem Vertragsschluss ergebenden Streitigkeiten ist Bern. Vorbehalten bleiben
abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.
Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles schweizerisches Recht anwendbar
22.7.2008, 2. Version der AGB „Weblaw Content“ (ersetzt alle bisherigen
Versionen der AGB von Jusletter, Richterzeitung usw.)