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Jusletter – Finanzdienstleistungsfreiheit für Schweizer Finanzintermediäre?

Welche Auswirkungen hat das EU-Vermögensverwaltungsrecht auf das grenzüberschreitende Geschäft von Schweizer Finanzintermediären? Während Schweizer Warenexporteure im Verhältnis zur EU vom Freihandelsabkommen profitieren, kommen Schweizer Finanzintermediäre nicht in den Genuss einer allgemeinen Finanzdienstleistungsfreiheit. Thomas Jutzi, Rechtsanwalt und Direktor am Institut für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern und Christoph Feuz, Rechtsanwalt und ehemaliger wissenschaftlicher Assistent am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Bern, mahnen: «Die Tendenz zur Harmonisierung des Marktzuganges für Drittstaaten auf Ebene der EU ist für in der Schweiz beheimatete Finanzintermediäre ein zweischneidiges Schwert. Aus Schweizer Optik kann die Harmonisierung des Marktzuganges aus Drittstaaten zu einer Überwindung der national fragmentierten Marktzugangsregeln führen und verspricht (zumindest in der Theorie) einen verbesserten Zutritt zum EU-Binnenmarkt. Zudem bestehen für alle Wettbewerber aus Drittstaaten im Rahmen von Drittstaatenregimen dieselben Marktzutrittsbedingungen. Diesen Vorteilen stehen aber auch gewichtige Nachteile gegenüber: Mit der Harmonisierung von Drittstaatenregelungen geht nämlich in der Regel der <status quo> – sprich die von EU-Mitgliedstaaten bisher unilateral eingeräumten oder bilateral ausgehandelten Marktzugänge – verloren».
 
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