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Jusletter – Wie schützen wir uns vor zivilen Drohnen?

Wie schützen wir uns vor zivilen Drohnen? Die Verwendung von Drohnen in der Privatwirtschaft hat sich inzwischen weltweit zu einem Milliardengeschäft entwickelt. Mag. rer. publ., Daniel Kettiger, Rechtsanwalt aus Bern, zeigt auf, wie wir durch die Erlangung eines gerichtlichen Verbots unser privates Grundeigentum zumindest vorläufig schützten können. Er sagt: «Das gerichtliche Verbot eignet sich im Rahmen der bestehenden zivilrechtlichen Abwehrrechte der Eigentümer bzw. Besitzer von Grundstücken sehr gut zur wirksamen Abwehr möglicher Beeinträchtigungen des Grundeigentums durch Drohnen. Es wird angesichts der gegenwärtigen und zukünftigen Debatten über das Konfliktpotential beim Einsatz von Drohnen ein leichtes sein, zumindest eine drohende Störung geltend zu machen».
 
Daniel Kettiger, Das gerichtliche Verbot als Instrument zur Abwehr ziviler Drohnen, in: Jusletter 11. April 2016
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Mehr zu diesem aktuellen Thema finden Sie bei uns:
 
Rolf H. Weber / Dominic Oertly, Datenschutzrechtliche Problemfelder von zivilen Drohneneinsätzen, in: Jusletter 26. Oktober 2015
 
Stephanie Hrubesch-Millauer / David Bruggisser, Sachenrechtliche Aspekte zum Einsatz von privaten Drohnen, in: Jusletter 11. August 2014
 
Weitere spannende Beiträge finden Sie in unserer aktuellsten Jusletter-Ausgabe.