Weblaw Aktuell

Jusletter – Transparenz für juristische Personen in der Geldwäschereibekämpfung.

Bern, 25. November 2015 – Das Eidgenössische Parlament hat am 12. Dezember 2014 das Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der GAFI verabschiedet. Das Bundesgesetz führt zur umfassendsten Revision des Geldwäschereidispositivs in der Schweiz und soll u.a. für mehr Transparenz bei juristischen Personen sorgen. Michael Kunz, Fürsprecher, LL.M., selbständiger Rechtsberater für Compliance im Finanzsektor und Inhaber von KUNZ COMPLIANCE lüftet den Schleier über den Inhaberaktionären und den allenfalls dahinter stehenden wirtschaftlich berechtigten Personen. Er analysiert im zweiten Podcast der Reihe «Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht» kritisch die neuen Regelungen im Obligationenrecht und im Geldwäschereigesetz.

Michael Kunz, Transparenz für juristische Personen in der Geldwäschereibekämpfung (Podcast), in: Jusletter 23. November 2015

Weitere spannende Beiträge finden Sie in unserer Jusletter Ausgabe vom 23. November 2015