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Jusletter – Unerlaubte Abstimmungspropaganda.

Bern, 18. Mai 2015 – «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» Vor vier Jahren veröffentlichte die SVP ein Inserat mit diesem Titel nach einem Verbrechen in Interlaken. Ein Kosovare hatte damals einen Schweizer mit einem Messer in den Hals gestochen. SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär sind nun vom Strafgericht Bern-Mittelland am 30. April 2015 wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm zu einer bedingten Geldstrafe von je 60 Tagessätzen verurteilt worden. Denise Buser, Titularprofessorin für kantonales öffentliches Recht an der Universität Basel, fragt sich vor diesem aktuellen Hintergrund: Gibt es Grenzen der Einflussnahme Privater in Abstimmungskampagnen? Stellt eine strafrechtlich unerlaubte Abstimmungspropaganda bereits eine unzulässige Einwirkung im Abstimmungskampf dar? Sie spricht sich dafür aus, dass eine strafrechtliche Qualifikation von Propagandamitteln ein klarer Gradmesser für die Abgrenzung zwischen zulässiger und unzulässiger privater Einwirkung ist. Dieses Kriterium müsse zukünftig bei der Prüfung, ob ein Abstimmungsresultat beeinträchtigt wurde oder nicht, miteinbezogen werden.
 
 
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